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Bauszene

Einheitliche Regeln im Baustoffrecycling

Bundesrat verabschiedet neue Mantelverordnung ab 2023 für einheitliche Standards bei der Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzstoffe und legt damit den Grundstein für den wachsenden Einsatz sekundärer Baustoffe gelegt.

June 30, 2021

Am 25.06. verabschiedete der Bundesrat die Mantelverordnung, in der die Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe einheitlich festgelegt sind. Erstmals gibt es damit deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verwendung mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Aushub, Abrissmaterial oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.

Durch die Verordnung sollen Baustoffe aus Recyclingmaterial künftig für Bauherrn attraktiver werden, weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen dadurch geschont werden. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den länderspezifisch unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können mit Blick auf die nun festgelegten Standards qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. Wie Bundesumweltministerin Svenja Schulze feststellte, habe sich der 15 Jahre andauernde Weg zu dieser Verordnung gelohnt, dies auch mit Blick auf die aktuelle Baustoffknappheit. Nun würden mineralische Abfälle einheitlich verwertet, Abbruch und Bauschutt stärker als Ersatzbaustoffe eingesetzt und Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt.

Nach über 10 zähen Jahren, die es bis zur Verabschiedung gedauert hat, begrüßt Dr. Rolf Buschmann (BUND) insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung. „Allerdings bedarf es auch weiterhin gezielter Maßnahmen und einheitlicher Prüfverfahren, damit rückgebaute Baustoffe entsprechend ihrer Eignung auch tatsächlich als Sekundär-Baustoff eingestuft und verwendet werden können“, hält der natureplus Vorstandsvorsitzende fest. So würde auch sichergestellt, dass Belastungen von Böden und Grundwasser im Falle von Verfüllungen oder unvermeidbaren Deponierungen vermieden werden, so Buschmann.

Mineralische Bauabfälle, die über die Hälfte des Abfallaufkommens in Deutschland ausmachen, können zu einem großen Anteil (bis zu 90%) wiederverwendet werden. Bereits heute kommen Ersatzbaustoffe als Unterbau von Straßen oder beim Bau von Bahnstrecken zum Einsatz. Selten ist hingegen ihre Verwendung im Hochbau beispielsweise in Form von Recycling-Beton. Bislang hielt sich die Nachfrage nach sekundären Baustoffen vor allem aufgrund von Qualitätsbedenken in Grenzen. „Um den Baubereich ressourcen- und klimaschonend und somit zukunftsfähig zu gestalten, ist es notwendig, den Stellenwert von Sekundär-Baustoffen weiter zu stärken, so dass diese gleichrangig zu Primär-Baustoffen genutzt werden können“, fordert Buschmann. Eine gute Orientierung für die Qualität von Sekundärbaustoffen bietet zum Beispiel das QUBA Qualitätssiegel, mit dem Recyclingbaustoffe gekennzeichnet werden, die die geltenden bau- und umwelttechnischen Regelungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllen.

Ressourcenschutz durch Kreislaufwirtschaft im Bauwesen bedeutet zugleich Klimaschutz und Schutz der Biodiversität und gehört insofern zur natureplus-Philosophie. Deshalb informiert natureplus intensiv über die Möglichkeiten für Circular Economy im Bauwesen und überprüft derzeit eine Einbindung kreislaufwirtschaftlicher Kriterien in die Vergaberichtlinien des natureplus Umweltzeichens.

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