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Chance auf schnelle Förderung

Förderrichtlinie klimafreundliches Bauen mit Holz gilt nur für Maßnahmen bis Ende des Jahres, Antragsformulare deutlich vereinfacht.

June 16, 2021

Die Anfang März dieses Jahres in Kraft getretene Richtlinie „Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in einem wichtigen Punkt geändert: Förderfähig sind nun lediglich Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgeschlossen sind. Unterstützt werden u. a. Beratungsleistungen zu Digitalisierung, Automatisierung und betriebsübergreifender Zusammenarbeit für Unternehmen sowie zum Wissens- und Technologietransfer in Innovationsclustern. Akteure der Holzbaubranche sollten noch dieses Jahr entsprechende Projekte umsetzen – sie können von einer maximal 50-prozentigen Förderung in Höhe von bis zu einer Million Euro profitieren!

Als Langzeitkohlenstoffspeicher kann der Baustoff Holz eine wichtige Rolle beim Klimaschutz spielen, gerade auch im städtischen Raum. Für diese Aufgabe gilt es, die sehr kleinteiligen Holzbauunternehmen optimal aufzustellen. Dazu muss die Branche noch digitaler, effizienter und kooperativer werden, um großvolumige, komplexe Bauaufgaben zu stemmen. Diesem Ziel dient die Förderrichtlinie des BMEL. Sie ist Teil des sogenannten Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Maßnahmen müssen bis Ende 2021 vollständig abgeschlossen sein. Die Antragsformulare wurden deutlich vereinfacht, damit die kurzen Fristen noch eingehalten werden können.

Beispiel: Handlungsleitfaden für Ausschreibung und Vergabe

Die ersten Vorhaben wurden bereits bewilligt: So will z. B. proHolzBW einen Handlungsleitfaden für die Ausschreibung und Vergabe von Holzbauleistungen der öffentlichen Hand erstellen. Bund, Länder und Kommunen schreiben jedes Jahr Bauleistungen in einem enormen Umfang aus. Dabei müssen sie Vergabevorschriften beachten. Traditionell stehen die Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsneutralität und Eignung der Bieter ganz oben an. Der Aspekt Nachhaltigkeit gewinnt zwar an Bedeutung, noch bestehen aber große Unsicherheiten, wie Gebäude rechtssicher in Holzbauweise auszuschreiben sind. Hier setzt der geplante Handlungsleitfaden an, der sich direkt an die Vergabestellen in Kommunen, Landratsämtern und staatlichen Hochbauämtern richtet.

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