Von links nach rechts: Prof. Ralf Niebergall, Vizepräsident der BAK, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Anh-Linh Ngo und Juliane Greb, Co-KuratorInnen des Deutschen Pavillons „Open for Maintenance“, Klara Geywitz, Bundesbauministerin und Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK

Bauszene

Mehr Umbau gefordert

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat am 19. Mai einen Vorschlag für eine neue Musterbauordnung an Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben.

June 2, 2023

Mit dem Vorschlag einer Musterumbauordnung, den die BAK im Rahmen des Eröffnungswochenendes der Architekturbiennale Venedig vorgestellt hat, soll ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen geleistet werden.


Erhalt von Bausubstanz gefordert

Der Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der Länder angepasst werden müssen, damit der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher und bestehender Ressourcen gefördert wird. Weiterhin soll die Nachverdichtung im Bestand und Quartier erleichtert und in diesem Zuge auch ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur gelegt werden. Ziel ist eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätvollen Freiräumen bei möglichst viel Erhalt von Bausubstanz.


Kehrtwende zur Umbaukultur

„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“


Weitere zentrale Forderungen:

• Aufstockungen und Nutzungsänderung sollen durch Beibehaltung von Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse erleichtert werden.
• Einführung eines eigenen Paragraphen zum Bestand, um auf dessen Besonderheiten einzugehen
• Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz.
• Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken


Gemeinsam erarbeiteter Änderungsvorschlag

Innerhalb der BAK hat die Projektgruppe Umbauordnung (PG) unter Beteiligung aller 16 Architektenkammern der Länder den Vorschlag erarbeitet. Dabei wurde eine Zusammenschau der Bauordnungen der Länder erstellt und im Sinne des Bestandsschutzes geeignete Regelungen formuliert. Weiterhin wurde ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zum qualifizierten Freiflächenplan weitgehend übernommen.

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