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Wohnen statt Büro - Die UmNutzung unserer Städte
24. April 2024, 13:00 - 13:45 Uhr
RE.THINK BUILDING 2024
Mit nachhaltigen Baustoffen Potenziale im Bestand heben
03. Mai 2024, in Bern
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Schaubilder (c) Öko-Zentrum NRW

Mitglieder und Partner

BEG, NH-Klasse und QNG

Die Förderpolitik der deutschen Bundesregierung im Baubereich befindet sich in einer Transformation zu mehr Nachhaltigkeit. Die vielen neuen Begriffe, die hier wichtig sind, erklärt für uns das Öko-Zentrum NRW.

May 5, 2022

Die neue Bundesregierung plant, die Förderung von Neubauten an die Optimierung des gesamten Energiebedarfs zu koppeln und eine Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus inklusive der verwendeten Baustoffe zu verlangen. Das Verfahren ist mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ verknüpft – an dessen Abkürzung QNG wir uns schnell gewöhnen werden. Gleichzeitig befindet sich die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) selbst in einem Transformationsprozess und soll im kommenden Jahr nach neuen Regeln funktionieren, welche die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz besonders forcieren. 

Eine Entwicklung, die man aus Sicht des natureplus e.V. nur begrüßen kann, denn schließlich entspricht dies genau der "Bauwende", die wir in den vergangenen Jahren vehement eingefordert haben. Die Sache hat aber einen Haken: Wo sind die Expertinnen und Experten, die künftig Bauherren bei der Beantragung der Förderung und der Optimierung der Klimabilanz helfen können? Wer Energieberatungen durchführt, kennt sich nicht unbedingt auch im Nachhaltigen Bauen aus; umgekehrt sind dortige Consultants nicht zwingend in der BEG zu Hause. Die einen wie die anderen sollten sich jetzt auf den Weg machen, um passend zum Jahreswechsel die neuen politischen Vorgaben umsetzen zu können. Hilfestellung kann dabei das Schulungs- und Beratungsangebot des natureplus-Partners Öko-Zentrum NRW geben.

Wir dokumentieren im Folgenden einen informativen Beitrag des Öko-Zentrums aus seinem Internetangebot. 

Förderung von Gebäuden mit Nachhaltigkeitszertifizierung in der BEG

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für Effizienzhäuser und -gebäude ein Bonus über die „NH-Klasse“ erreicht werden, wenn das Gebäude durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ausgezeichnet wird. Seit dem 01.07.2021 sind die Neubauten von Wohngebäuden förderfähig. Die Förderung der NH-Klasse von Nichtwohngebäuden – zumindest für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäude sowie von Unterrichtsgebäuden – und die damit verbundenen Voraussetzungen traten am 20.04.2022 in Kraft.

Förderung für Neubauten

Die Neubauförderung der BEG wurde am 20.04.2022 mit begrenztem Budget wieder aufgenommen (siehe unser Artikel zur „Neubauförderung wird fortgesetzt“). Da dieses Budget bereits ausgeschöpft ist, werden bis zum Jahresende im Neubau nur noch Gebäude mit NH-Klasse gefördert. Ab Anfang 2023 soll die Neubauförderung durch ein neues Programm "Klimafreundliches Bauen" ersetzt werden, bei dem die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) weiterentwickelt werden. Das Nachhaltige Bauen wird daher in der Neubauförderung eine deutlich stärkere Bedeutung bekommen und zur Fördervoraussetzung werden.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG):

Die Gewährleistungsmarke „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem neuen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen. Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Darüber hinaus werden durch die „besonderen Anforderungen“ weitere Anforderungen gestellt (für Neubau von Wohngebäuden sowie Neubau und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden siehe Anlage 3 des Handbuches „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“). Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gilt als erfüllt, wenn die allgemeinen und besonderen Anforderungen des QNG eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle bestätigt wurde. Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus PLUS und PREMIUM unterschieden. Das Anforderungsniveau PLUS spiegelt den aktuellen Stand der BEG-Förderung wieder. Angaben zu einer höheren Förderung bei Erreichen der Ziele des Anforderungsniveau PREMIUM liegen noch nicht vor.

Bisher sind für die Förderung von Wohngebäuden die folgenden Bewertungssysteme für das QNG durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt worden:

  • DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18)
  • DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2)
  • Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
  • Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0)

Aktuell wird zwischen den beiden nachfolgenden Siegelvarianten für Neubauten von Wohngebäuden unterschieden:

  • Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten (QNG-K)
  • Wohngebäude jeder Größe (QNG-W)

Bisher wurden für die Förderung von Nichtwohngebäuden folgende anerkannte Bewertungssysteme veröffentlicht:

  • DGNB Neubau Büro- und Verwaltung, Version 2018 (DGNB NBV18)
  • DGNB Sanierung Büro- und Verwaltung, Version 2021 (DGNB SBV21)
  • DGNB Neubau Bildungsbauten, Version 2018 (DGNB NBI18)
  • DGNB Sanierung Bildungsbauten, Version 2021 (DGNB SBI21)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BN - Neubau V2015)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BK - V2017)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Unterrichtsgebäude (BNB-UN - Neubau V2017)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen -Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (BNB-UK - V2017)

Aktuell wird zwischen den nachfolgenden Siegelvarianten für Neubauten und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden unterschieden:

  • Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BN22)
  • Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BK22)
  • Neubau Unterrichtsgebäude (NWG-UN22)
  • Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (NWG-UK22)
  • Wer vergibt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“?

Das Qualitätssiegel darf nur durch Zertifizierungsstellen vergeben werden, die eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nachweisen und aufrechterhalten. Diese Zertifizierungsstellen werden durch die Antragstellerinnen und Antragsteller (bspw. Bauherrinnen und Bauherren) beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen und für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung zuständig.

Anforderungen an die Qualifikation der dann zuständigen Nachhaltigkeitsexperten werden ausschließlich von den registrierten Systemanbietern gestellt (z. B. an BNB-KoordinatorInnen). Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen. (Siehe unten) Berater für die Begleitung während Planung und Bauausführung, Zusammenstellung und Einreichung der Nachweisunterlagen zur Fertigstellung für die Gebäudezertifizierung mit QNG sind auf den Seiten der akkreditierten Zertifizierungsstellen abrufbar. Dies sind beispielsweise:

Wichtig für die Antragstellung: Die Antragstellung für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse (Nichtwohngebäude) ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Es ist daher wichtig, die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung für das jeweilige Gebäude vor Antragsstellung zu prüfen. Wird eine Nachhaltigkeitsklasse für ein Effizienzhaus oder Effizienzgebäude beantragt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für den jeweiligen Anwendungsfall veröffentlicht wurde, kann eine Zusage widerrufen werden.

Online-Seminare des Öko-Zentrums NRW

Zu den Grundlagen der Förderung des Nachhaltigen Bauens bietet das ÖKO-Zentrum NRW an den folgenden Terminen ONLINE-SEMINARE zum Thema "QNG und NH-Klasse – Grundlagen zur Förderung des Nachhaltigen Bauens" an:

  • 04.05.2022 - 14:30 bis 16:45 Uhr - Ausgebucht -
  • 31.05.2022 - 14:30 bis 16:45 Uhr - Ausgebucht -
  • 09.06.2022 - 14:30 bis 16:45 Uhr
  • Weitere Termine sind in Planung. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des ÖKO-Zentrums NRW (s.u.).

Weitere Informationen und Antworten zu häufigen Fragen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (FAQ) und die Broschüre „Qualitätssiegel NACHHALTIGE GEBÄUDE – Neubau von Wohngebäuden“ wurden auf dem Internetportal nachhaltigesbauen.de veröffentlicht.
 

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