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Bauszene

BEG - Rätselraten im Förderchaos

Kommt nach dem Stopp der KfW-Förderung für Effizienzhäuser mit dem neuen Energieausweis auch eine neue, nachhaltige Förderstrategie? Der Akzent wird künftig stärker auf der Sanierung des Gebäudebestandes liegen.

February 13, 2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 "mit sofortiger Wirkung" mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Zeitgleich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auch mitgeteilt, dass der Standard Effizienzhaus 55 (EH-55/KfW55) kurzfristig - also bereits vor der beschlossenen Verschärfung auf das Niveau EH-40 (KfW40) zu Anfang 2025 - zum verpflichtenden Mindeststandard im Neubau werden soll. Dies habe man angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, um konsequent das gesetzlich zu regeln, "was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss". Bezüglich des Förderstopps wurde Ende Januar vorsichtig zurückgerudert: Die KfW werde Anträge, die bis zum 23.01. gestellt wurden, entsprechend den bis dahin geltenden Förderrichtlinien bearbeiten, teilte die Bank selbst mit. Bauwillige müssten sich aber darauf einstellen, dass es für Neubauvorhaben mit EH-55-Standard keine BEG-Förderung mehr gibt und dass es bei solchen der 40er-Kategorie zu zeitlichen oder finanziellen Förderengpässen kommen wird, weil das Fördervolumen 2022 auf 1 Mrd. Euro gedeckelt ist. 

Wie geht es jetzt weiter?

Im Internet ist aktuell zum BEG zu lesen, dass die beteiligten Ministerien mit Hochdruck daran arbeiten, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung sowie, in veränderter Form, die Förderung für EH-40 im Neubau wieder aufzunehmen. Von Verbändeseite wird derzeit gemutmaßt, dass es bei der Förderung des Effizienzhaus 40 zu Abschlägen gegenüber den derzeitigen recht großzügigen Konditionen kommen wird. So konnte man bisher unter optimalen Bedingungen (EH-40 plus) bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit zinsgünstigen Kredit und davon 25% Tilgungszuschuss (bis 37.500 EUR) erhalten, der als Eigenkapital eingesetzt werden konnte. Weitere Vermutungen gehen dahin, die Bundesregierung werde die Neubauförderung gleich nach einem anderen System vornehmen, um entsprechend dem Koalitionsvertrag "eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen" und den "Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt [zu] betrachten".

Sanierungen sollen bevorzugt werden

Anders als im Neubaubereich, in dem größere Veränderungen anstehen, sieht es hingegen im Bereich der (energetischen) Sanierung aus. Die Fachleute sind sich ohnehin dabei einig, dass vor allem am seit Jahrzehnten anstehenden Sanierungsstau angesetzt werden muss, um die Klimaziele zu erreichen. Der Antrags- und Zusagestopp vom Januar betraf alle KfW-Programmvarianten in der BEG, nicht jedoch die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die BEG-Förderung für energetische Sanierungen bei der KfW soll nun laut einer aktuellen Mitteilung bereits Ende Februar wieder aufgenommen werden, weil zusätzlich 9,5 Mrd. Euro für die Abwicklung der KfW55-Altanträge und - vorrangig - für die Sanierung bereitgestellt wurden. Die Sanierungstatbestände (Einzelmaßnahmen, EH Denkmal, EH-100, EH-85, EH-70, EH-55 und EH-40) sollen unverändert erhalten bleiben.

Neuer Energieausweis soll Baumaterial mit einbeziehen

Anfang Februar gab Bernhard Daldrup, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bauen und Wohnen, in einem Zeitungsinterview Einblick in die neue Förderphilosophie der Bundesregierung für energieeffiziente Neubauten, die spätestens zum 1.1.2023 greifen soll. Das zentrale Instrument hierbei soll ein neuer Energiepass für Gebäude werden. Die Ampel-Koalition arbeite danach an einem neuen Siegel "Nachhaltige Gebäude": „Die Qualitätsstandards für dieses Siegel richten sich dabei nicht allein nach der Effizienz, sondern nach der tatsächlichen CO2-Ersparnis, bezogen auf einen Quadratmeter Wohn- oder Bürofläche“, so Daldrup. An den Maßstäben für dieses Zertifikat würden dann auch neue KfW-Förderprogramme für Unternehmen und private Bauherren ausgerichtet. 

Das neue Nachhaltigkeits-Zertifikat würde den bisherigen Energieausweis ersetzen, der in der Bau- und Immobilienwirtschaft als intransparent und für Verbraucher schwer nachvollziehbar gilt. Auf einer Skala von dunkelrot (H) bis dunkelgrün (A+) stellt der Ausweis die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand seines Primärenergiebedarfs dar. Laut SPD-Politiker Daldrup solle künftig nicht nur die aktuelle Energieeffizienz bewertet werden, sondern auch die Nachhaltigkeit des verwendeten Baumaterials, über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. An die Stelle der Energieeffizienz würde dann die tatsächliche CO2-Emission des Gebäudes von Bau bis Abriss rücken. „Auch der CO2-Fußabdruck der verwendeten Materialien und Verfahren wird berücksichtigt“, so Daldrup. Ein immer höherer Einsatz aufwendiger Technik würde damit nicht unbedingt den Zertifikate-Wert verbessern. „Unter dem Strich könnte das sogar zu einer preiswerteren Bau- und Sanierungsstrategie führen“, so Daldrup. Er erwarte, dass nach dem viel kritisierten Stopp der KfW-Förderung für Effizienzhäuser das neue Nachhaltigkeits-Zertifikat der Maßstab für neue Programme sein werde.

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