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Um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten, muss die Regierung dafür sorgen, dass der Gebäudebestand schneller energetisch verbessert wird, fordert der BUND. Foto: Gutex Thermowall

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BUND verklagt Bund

Ende Januar hat die Umweltorganisation BUND Klage gegen die Bundesregierung auf wirksamen Klimaschutz eingereicht. Gefordert wird ein Sofortprogramm für die beim Klimaschutz schwächelnden Sektoren Gebäude und Verkehr. Dieweil hat die Regierung eingeräumt, die Ausbauziele im Bausektor nicht einhalten zu können. Und die EU schickt sich an, die Einsparziele im Gebäudebereich weiter zu verschärfen.

February 16, 2023

Die Bundesregierung hält die Emissions-Grenzen im Verkehrs- und Gebäudesektor, die im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind, nicht ein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt deswegen nun vor Gericht auf den Beschluss eines Sofortprogramms für die beiden Sektoren. Ein Sofortprogramm legt Maßnahmen fest, mit denen die Emissions-Grenzen in den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis 2030 ihre Emissionen um insgesamt 65 Prozent zu reduzieren. Das legt das Klimaschutzgesetz fest. Wenn Sektoren in der Zeit bis dahin ihre vorgegebene Jahres-Grenzen überschreiten, muss die Regierung schnellstmöglich ein Sofortprogramm beschließen. Auch das ist im Klimaschutzgesetz geregelt.

Die Regierung hält sich jedoch nicht an die eigenen Gesetze: Bisher hat die Ampelkoalition kein Sofortprogramm beschlossen, obwohl bereits im Jahr 2021 zu viele Treibhausgase in den Bereichen Verkehr und Gebäude ausgestoßen wurden. Die bis jetzt vorgestellten Entwürfe reichen bei weitem nicht aus, um die Emissionen ausreichend zu senken. "Sofortprogramme sind dazu da, kurzfristig, schnell und verlässlich nachzusteuern: Genau das macht die Regierung jedoch nicht", sagt Olaf Bandt vom BUND. Aus diesem Grund hat die Umweltorganisation jetzt Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Worum geht's?

Der BUND verlangt mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) im Paragraf 8 vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen. Der BUND-Bundesvorsitzende Olaf Bandt dazu: "Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern. Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz. Es braucht jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“

Forderungen

Die jetzt eingereichte Klage nennt bewusst keine Maßnahmen für die beiden Sektoren Verkehr und Gebäude. Denn ein Gericht wird der Politik keine Maßnahmen vorschreiben wollen. Maßnahmen, mit denen die Politik wirksame Sofortprogramme aufstellen könnte, gibt es aber und sind bekannt. Der BUND schlägt folgende zentralen Maßnahmen für den Gebäudebereich vor:

  • flächendeckend Sanierungsfahrpläne
  • streichen aller Ausnahmen für bestehende Nachrüstpflichten und Anheben der Anforderungen
  • verstetigen der Vorgaben zur Optimierung von Heizungsanlagen für alle Gebäude und Verbesserung der Vollzugskontrolle
  • Vorgaben für die energetische Modernisierung, angefangen bei den Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz
  • 25 Milliarden Euro Fördermittel pro Jahr für klimazielkompatible energetische Modernisierungen.  

Bundesregierung rückt von ihrem Wohnungsbau-Ziel ab

Gleichzeitig gesteht Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ein, dass das von der Bundesregierung angestrebte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr aufgrund von steigenden Zinsen, Lieferengpässen sowie einem strukturellen Problem, „bei dem mehr Milliarden für den Wohnungsbau allein nicht helfen“, 2022 und 2023 nicht eingehalten werden könne. Das neue Ziel sei nun, „durch Vorfertigung und Digitalisierung 2024 und 2025 an diese Zahl heranzukommen.“ 

Allerdings trägt nach Ansicht von Beobachtern auch die gestörte Förderkulisse dazu bei, dass die Aufträge im Wohnbau derzeit dramatisch einbrechen. Durch die Bindung der Fördermittel an verschärfte Anforderungen für den Energieverbrauch im Betrieb und für die ökologische Qualität der Gebäude selbst (Stichwort QNG) gibt es derzeit kein Bau-Konjunkturprogramm wie in den Vorjahren. Derzeit stehen nur 750 Mio. an Bundesförderung für den Neubau bereit, im Vorjahr waren es noch 11 Milliarden. Allerdings ist es nach Auffassung der Umweltorganisation natureplus auch nicht zielführend, in der aktuellen Situation viel Födergeld im Neubau zu versenken. Vorrangig wäre eine starke Intensivierung der energetischen Bestandssanierung unter Verwendung klimafreundlicher Baustoffe.

EU-Industrieausschuss verschärft Klimaziele im Gebäudebereich

Bei der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) strebt das EU-Parlament nach einem Bericht von BAULINKS höhere Ziele an als die EU-Kommission. Anfang Februar einigte sich der Industrieausschuss mit großer Mehrheit auf besonders ambitionierte Regeln: Das Hauptziel der Richtlinie ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem soll die Renovierungsrate bei energieineffizienten Gebäuden erhöht und die Informationen über die Energieeffizienz verbessert werden. Dem angenommenen Text zufolge sollen nun alle neuen Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein, während neue Gebäude, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, ab 2026 emissionsfrei sein sollen (die Kommission hatte 2030 bzw. 2027 vorgeschlagen). Alle neuen Gebäude sollten bis 2028 mit Solartechnologien ausgestattet werden, sofern sie technisch geeignet und wirtschaftlich machbar sind, während Wohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, dies bis 2032 tun müssen. Wohngebäude müssten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen (Kommissionsvorschlag F und E).

Nationale Renovierungspläne, Ausnahmeregelungen und Fördermaßnahmen

Alle Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind, sollen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationalen Renovierungsplänen festgelegt werden. Um den unterschiedlichen Gebäudebeständen der EU-Länder Rechnung zu tragen, sollte der Buchstabe G den 15% der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Bestand entsprechen.

Denkmäler wären von den neuen Vorschriften ausgenommen, ebenso auch aufgrund nationaler Beschlüsse solche Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, oder auch öffentliche Sozialwohnungen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die nicht durch Energieeinsparungen kompensiert werden können.

Die nationalen Renovierungspläne sollten Förderprogramme mit realistischen Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Zuschüssen und Finanzierungen enthalten. Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Finanzielle Maßnahmen sollten eine wichtige Prämie für tiefgreifende Renovierungen bieten, insbesondere für die Gebäude mit den schlechtesten Werten, und es sollten gezielte Zuschüsse und Subventionen für gefährdete Haushalte zur Verfügung gestellt werden.

Verbot von Heizungen mit fossilen Brennstoffen bis 2035

Die EU-Länder sollten sicherstellen, dass die Verwendung fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen für neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer umfassenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, ab dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mehr zulässig ist. Sie sollten bis 2035 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden, es sei denn, die Europäische Kommission erlaubt ihre Verwendung bis 2040.

Nächste Schritte

Über den Gesetzesentwurf wird das Plenum des Europäischen Parlaments in der Plenarsitzung vom 13. bis 16. März abstimmen und die Verhandlungsposition des Parlaments festlegen. Die Abgeordneten werden dann in Verhandlungen mit dem Rat eintreten, um sich auf die endgültige Form des Gesetzes zu einigen.

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