natureplus Stellungnahme zur neuen EU-Bauproduktenverordnung (CPR)

Interessenvertretung

EU-Bauprodukteverordnung: Klarheit für Umweltzeichen gefordert

Die überarbeitete EU-Bauproduktenverordnung (CPR) ist am 7. Januar in Kraft getreten und verspricht mehr Verbraucherschutz sowie einen stärkeren Fokus auf nachhaltiges Bauen. Gute Nachrichten gibt es für Typ-1-Umweltzeichen, wie natureplus. Allerdings bleiben wesentliche Fragen offen.

January 21, 2025

Ein Gewinn für nachhaltiges Bauen

Die neue Verordnung, Teil des europäischen Green Deals, stärkt den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz. Sie verstärkt außerdem den Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte in der Baubranche.

„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bspw. ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Mit der neuen Verordnung wird es zusätzlich leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont", betont die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz. [A. d. Red.: Im Rahmen der Ökodesignverordnung wird der digitale Produktpass (DPP) ab 2027 verpflichtend für definierte Produktgruppen. Am weitesten Ausgearbeitet ist der Standard derzeit für Batterien. Für Bauprodukte liegen erste Konzepte vor.]

Chancen und Herausforderungen für nachhaltige Baustoffe

Tilmann Kramolisch, Geschäftsführer von natureplus, begrüßt die neuen Regelungen: „Die technischen Voraussetzungen werden um umwelt- und klimaschutzrelevante Kriterien erweitert. Das ist ein klarer Vorteil für Baustoffe aus dem natureplus Kosmos, die ohnehin zu den nachhaltigsten Produkten zählen. Dennoch kommen zusätzliche Deklarationspflichten und ein erhöhter Nachweisaufwand auf Hersteller zu. Unter anderem lässt sich die neue Verordnung als eine de facto EPD-Pflicht lesen, da sie Hersteller verpflichtet, für ihre Produkte Ökobilanzdaten per EPD auszuweisen.“ Insbesondere die kleineren Hersteller dürfen nach natureplus Einschätzung mit diesem schwer stemmbaren Aufwand nicht allein gelassen werden.

Gute Nachrichten für Typ-1-Umweltzeichen

Die Entwicklung der Novelle begleitet natureplus seit Beginn. Unter anderem hat der Umweltverband eine umfangreiche Veranstaltungsreihe dem Thema gewidmet (zum Bericht der natureplus Europe Event Series 2023).

natureplus begrüßt, dass mit der finalen Version der EU-Bauproduktenverordnung weiterhin Bauprodukte durch Typ-1-Umweltzeichen auszeichnen werden können, die über das gesetzliche Maß hinaus besonders nachhaltig sind. Dafür hat sich der Umweltverband erfolgreich eingesetzt.

Offene Fragen bezüglich der Anerkennung von Typ-1-Umweltzeichen

Trotz positiver Aspekte bleiben wesentliche Fragen für Labelherausgeber ungeklärt. Gemäß Art. 19 der EU-Bauproduktenverordnung müssen Umweltzeichen der ISO 14024 entsprechen und offiziell anerkannt sein. Offen gelassen ist allerdings, was mit "offizieller Anerkennung" explizit gemeint ist und ob eine solche Anerkennung auf europäischer Ebene oder in jedem Mitgliedsstaat separat zu erfolgen hat. Tilmann Kramolisch fordert hier Klarheit seitens der Europäischen Kommission: "Als europäischer Umweltverband empfehlen wir eine einfache Lösung. Um den bürokratischen Aufwand - und damit letztlich die Kosten für die Hersteller besonders nachhaltiger Bauprodukte - möglichst niedrig zu halten, sollte ein einmaliges Anerkennungsverfahren ausreichen. Dies wäre z.B. möglich, wenn die Anerkennung auf europäischer Ebene erfolgt. Alternativ könnte das Verfahren auch einmalig in einem Mitgliedsstaat durchgeführt und dann auf die anderen Mitgliedsstaaten übertragen werden."

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