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Bauszene

Kontroverse um Holzheizung

UBA kritisiert Feinstaub-Emissionen, aber dafür sind im Wohnbereich veraltete Holzheizungen und Kaminöfen verantwortlich.

February 22, 2022

Das Umweltbundesamt (UBA) hat unlängst seinen Bericht zur Luftqualität in Deutschland veröffentlicht. Demzufolge gab es 2021 keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Doch aus der Sicht des scheidenden UBA-Präsidenten Dirk Messner sind die 20 Jahre alten Grenzwerte zu hoch und müssten überarbeitet werden, denn in den Städten würden zehntausende Menschen an den Folgen von Feinstaub sterben. Um die Luftreinheit zu verbessern, brachte Messner auch einen Abschied vom privaten Heizen mit Holz ins Spiel. Dieser Vorschlag sei „undifferenziert“ und werde dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht, betont hingegen die Branche. 

Die größte Feinstaubbelastung resultiere aus veralteten Holzheizungen und Kaminöfen. Pelletheizungen und Pelletkaminöfen sind hingegen laut Deutschem Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) nur für 0,3% der bundesweiten Feinstaubbelastung verantwortlich, dies ergebe sich auch aus den Zahlen des UBA (siehe Grafik). Das Amt habe selbst auf die rückläufigen Mengen bei Feinstaub aus Holzfeuerungen in den letzten zehn Jahren hingewiesen. Diese Entwicklung werde sich aufgrund von Stilllegungsfristen für Kaminöfen weiter fortsetzen. Denn die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt diese Außerbetriebnahmen von alten Anlagen.

Demgegenüber seien moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen heute so sauber wie noch nie, erklärt der DEPV. So würden die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m³ Abluft vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus seien in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m³ Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordere gar eine Emission von unter 0,0025 g/m³, wofür heute alle Hersteller von Pelletkesseln im DEPV entsprechende Modelle anböten. „Das zeigt den großen, kontinuierlichen Entwicklungsfortschritt bei emissionsärmerer Technologie wie auch den eigenen Anspruch der Kesselhersteller“, so DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt-Menig. Zudem spiele die Holzenergie bei der Energiewende eine wichtige Rolle. So würden in Deutschland rund zwei Drittel der eingesparten CO₂-Emissionen bei der Wärmeerzeugung durch moderne, automatisch betriebene, mit Holz und Pellets befeuerte Zentralheizungssysteme erbracht.

Update 28.2.22

Verbändebündnis fordert UBA zu differenzierter Darstellung der Holzenergie auf

In einem gemeinsamen Schreiben fordern 11 Verbände der Forst-, Holz- und Energiewirtschaft, darunter der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), der Deutscher Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH), der Verband der Holzwerkstoffindustrie (VHI) und der Bundesverband Bioenergie (BBE), den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Dirk Messner, zu einer differenzierten Darstellung der Holzenergie auf und wehren sich gegen pauschale Angriffe auf die energetische Holznutzung. Auch sie betonen den Anteil der Altanlagen an der Luftverschmutzung.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist davon überzeugt, dass sich der Anteil der Luftbelastung durch Kamine auch ohne Verbote schnell und effektiv weiter reduzieren lasse. Der Entwicklungsfortschritt bei Feuerstätten und Filtern ermögliche es längst, den Feinstaubausstoß durch Holzwärme massiv zu begrenzen. Das UBA könnte etwa der zuständigen Umweltministerin empfehlen, die Austauschverpflichtung für alte Öfen anders zu regeln und die bestehenden Ausnahmeregelungen für Altanlagen abzuschaffen und die bis heute fehlenden gesetzlichen und technischen Vorgaben für aktive oder passive Filtertechnik (im Ofen oder im Schornstein) einzuführen.

Dann bliebe nur noch der Betreiber selbst als Verursacher unnötiger Feinstaubemissionen aus dem Kamin. Hier würden Aufklärung und Kontrolle helfen, an denen es aber derzeit mangelt. Insbesondere Verbraucher, die im Netz oder in Baumärkten kaufen, würden meist weder eine Fachberatung darüber erhalten, welche Feuerstätte aus energetischer Sicht für ihr Gebäude und Ansprüche geeignet ist, noch würden sie in die praktische Benutzung der Feuerstätte vom Fachmann eingewiesen (Stichwort: „Feuertaufe“). Die sei bislang nur obligatorisch, wenn die Verbraucher eine Feuerstätte vom Fachhandwerk bezöge. Helfen würde in dem Zusammenhang auch eine Meldepflicht über durch die Fehlbedienung der Feuerung geschädigte Kamine mit Schulungsverpflichtung.

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