Late Lunch Sessions 2024
Wohnen statt Büro - Die UmNutzung unserer Städte
24. April 2024, 13:00 - 13:45 Uhr
RE.THINK BUILDING 2024
Mit nachhaltigen Baustoffen Potenziale im Bestand heben
03. Mai 2024, in Bern
Late Lunch Sessions 2024
Wohnen statt Büro - Die UmNutzung unserer Städte
24. April 2024, 13:00 - 13:45 Uhr
RE.THINK BUILDING 2024
Mit nachhaltigen Baustoffen Potenziale im Bestand heben
03. Mai 2024, in Bern
Kriterienkommission

natureplus-Label für Mineralfaser?

Nach ausführlichen Diskussionen hat der Vorstand des natureplus e.V. beschlossen, die Kriterienkommission mit der Entwicklung einer Vergaberichtlinie für Dämmstoffe aus Glas- und Steinwolle in bestimmten Anwendungsfällen zu beauftragen.

March 4, 2021

Über einen Zeitraum von zwei Jahren haben sich die Gremien des Umweltverbandes natureplus mit der Frage beschäftigt, ob Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF) wie Glas- und Steinwolle mit dem natureplus-Umweltzeichen ausgezeichnet werden können. Dass man es bei der Beantwortung dieser Frage sehr gründlich vorgegangen ist, zeigen nicht nur die lange Bearbeitungszeit, sondern auch die zahlreichen internen Diskussionspapiere, die auf Literaturstudien und neuen Forschungsergebnissen basierten.

Die Herausforderung lag dabei in einem besonderen Spannungsfeld begründet: Einerseits ist es unbestreitbar, dass in vielen Anwendungsbereichen des nachhaltigen Bauens ein Dämmstoff gebraucht wird, der nicht brennbar ist und auch als Kerndämmung und unter Estrich funktioniert. Hier sollte es zudem möglich sein, Qualitätsanforderungen an Produkte aus KMF unter Aspekten von Klimaschutz, Wohngesundheit und Nachhaltigkeit zu formulieren, um wie in anderen Produktkategorien die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und Vorreiter einer Produktgruppe erkennbar zu machen. Andererseits werden Glas- und Steinwolle insbesondere von der klassischen Baubiologie kritisch betrachtet und finden auch bei gesundheitsbewussten Bauherren wenig Akzeptanz. natureplus hat sich außerdem bereits bei seiner Gründung der besonderen Unterstützung von klimafreundlichen Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen verpflichtet.

Entlang einer streng wissenschaftsbasierten Herangehensweise sollte dieses Dilemma aufgelöst werden. Zunächst musste insbesondere geklärt werden, ob die frühere Einstufung von KMF als krebserregend, welche die Hauptgrundlage für die negative Bewertung darstellt, für heutige Produkte noch relevant ist. Hier hat sich natureplus nicht allein mit den geltenden Freizeichnungsregeln und den verschiedenen Nachweismethoden beschäftigt, sondern auch Bezug genommen auf neueste Forschungsergebnisse hinsichtlich der Mechanismen der Krebsentstehung. Die Fachleute kamen zu dem Schluss, dass im Einklang mit den Bewertungen der internationalen IARC, der europäischen CLP und der deutschen MAK-Kommission ein gesundheitliches Risiko aus den heute nach den entsprechenden Vorschriften gefertigten Fasern von Glas- und Steinwolle ausgeschlossen werden kann. Die nach wie vor bestehenden lästigen Hautirritationen bei der Verarbeitung von künstlichen Mineralfasern könnten mit entsprechender Schutzkleidung vermieden werden.

Zugleich hat sich aus natureplus-Sicht in den vergangenen Jahren die Öko-Performance der Mineralfaserprodukte durch verbesserte Fertigungstechnik, verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen und neuere Bindemittel erkennbar verbessert. Allerdings kommen die natureplus Fachleute in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass die KMF-Produkte in den Anwendungsbereichen, wo sie mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen konkurrieren, einen signifikant schlechteren ökologischen Fußabdruck aufweisen. Deshalb soll ihr Einsatz nur in bestimmten Anwendungsgebieten empfohlen werden.

Der natureplus-Vorstand hat nun in Würdigung dieser Erkenntnisse mehrheitlich beschlossen, die unabhängige Kriterienkommission des natureplus e.V. mit der Erarbeitung einer Vergaberichtlinie für Dämmstoffe aus Glas- und Steinwolle in bestimmten Anwendungsfällen zu beauftragen. Darin werden einzelne geeignete Anwendungsbereiche definiert und anspruchsvolle und umfassende Nachhaltigkeitskriterien entlang des Wohngesundheits-, Klima- und Ressourcenschutzes formuliert. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Entwurfs wird der interessierten Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, hierzu Einwendungen und Anregungen vorzubringen. Nach gegenwärtigem Zeitplan soll dieser Entwurf im Mai 2021 vorliegen.

Relevante Dateien & Links

Relevante Dateien & Links

Relevante Dateien & Links

Relevante Dateien & Links

Relevante Dateien & Links

Relevante Dateien & Links

Relevante Dateien & Links

No items found.
Author:in nicht gefunden.
No items found.