natureplus Kriterien

Neue Kriterien für biogene Emissionen?

Die natureplus Kriterienkommission hat einen Entwurf zur Änderung der RL5010 verabschiedet, der für natürliche Emissionen aus Holz weniger strenge Grenzwerte vorsieht. Dieser Entwurf soll in einer Anhörung mit den Fachkreisen diskutiert werden.

October 20, 2021

In ihrer Sitzung im September hat die natureplus Kriterienkommission einen Entwurf zur Änderung der Vergaberichtlinie RL5010 "Emissionsarme Bauprodukte" verabschiedet. Grundlage hierfür war ein eigens angefertigtes Fachgutachten, das zahlreiche neuere wissenschaftliche Publikationen zum Thema analysiert und zugleich die Prüfungserfahrungen der natureplus verbundenen Labore ausgewertet hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass aus Holz - durch die technische Verarbeitung zu Werkstoffen verstärkt - natürliche (biogene) Verbindungen wie Aldehyde, Terpene oder Essigsäure ausgasen, welche beispielsweise schon am jeweils typischen Geruch erkennbar sind. Diese Ausgasungen sind für die Hersteller von Holzwerkstoffen nur wenig beeinflussbar und wesentlich durch die natürlichen Eigenschaften der unterschiedlichen Hölzer bedingt.

Wissenschaftlich strittig ist die gesundheitliche Relevanz dieser Ausgasungen. Während die einen eine möglichst geringe Belastung der Innenraumluft mit flüchtigen Substanzen aus Vorsorgegründen verlangen, verweisen die anderen auf die geringe Toxizität dieser biogenen Stoffe und argumentieren damit, dass die Menschheit schon lange mit diesen Emissionen lebt. Verschärft wurde diese Diskussion durch die neuen Landesbauordnungen (LBOs) in Deutschland, basierend auf der Musterbauordnung MVV TB, die eine Emissionsprüfung für Holzwerkstoffe vorschreiben, um sie als bautechnisch geeignet auszuweisen. Nachdem die Industrie hiergegen in einzelnen Bundesländern erfolgreich geklagt hat, wird der entsprechende Abschnitt der LBOs derzeit nicht für Holzwerkstoffe angewendet. Jedenfalls sind die Fronten ziemlich verhärtet und der Holzbau in Deutschland sieht sich in dieser Frage einer weiteren Barriere gegenübergestellt.

natureplus im Widerstreit

Für natureplus ist die Situation in doppelter Hinsicht vertrackt: Einerseits möchten wir aus Umwelt- und Klimaschutzgründen den Holzbau unterstützen, andererseits sehen wir uns mit unserem Umweltzeichen streng der Wissenschaft verpflichtet und vermeiden Simplifizierungen der Art "Natur ist gesund". Zudem ist gerade die strenge Beschränkung von Emissionen seit Anbeginn ein wesentliches Merkmal unseres Gütesiegels: Unsere Anforderungen an die Emissionsarmut, niedergelegt in der Vergaberichtlinie RL5010, sind deshalb noch deutlich strenger als der offizielle Rahmen der AgBB in Deutschland, betragen nur 30% davon. Für zahlreiche Unter-Stoffgruppen haben wir eigene, noch strengere Anforderungen formuliert. In der Folge sah sich der Großteil der entsprechenden Hersteller nicht in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, und wir konnten mit unserem Umweltzeichen den Holzbau nicht wie gedacht fördern.

Das neue Fachgutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass in vielen Fällen die genormte Prüfkammermessung nach 28 Tagen nicht dem tatsächlichen Emissionsverhalten bestimmter biogener Verbindungen entspricht und sie daher unzuverlässige Ergebnisse liefert. Zudem stellt das Gutachten fest, dass es keinerlei Indizien dafür gibt, eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei Konzentrationen weit unterhalb der LCI-Werte (Grenzwerte für die Toxizität) anzunehmen, und schlägt daher eine Lockerung der natureplus-Anforderungen für bestimmte holztypische Verbindungen vor.

Was soll sich ändern?

Im Ergebnis soll für Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen der Grenzwert nach 28 Tagen in der Prüfkammer für die Summe flüchtiger organischer Verbindungen (TVOC) von derzeit 300 auf 1.000 µg/m³ angehoben werden, für die holztypischen biogenen Stoffgruppen Terpene und Aldehyde sollen die Grenzwerte folgendermaßen angehoben werden: für die Summe bicyclischer Terpene von 200 auf 700 µg/m³ und für die Summe C4–C11 Aldehyde (acyclisch, aliphatisch) von 100 auf 200 µg/m³. Bereits vor einigen Jahren wurde aus den gleichen Beweggründen der Grenzwert für Essigsäure auf 600 µg/m³ angehoben und diese aus dem TVOC herausgenommen.

Wir sind uns bewusst, dass natureplus mit diesem Angebot an die Holzwerkstoff-Industrie einen Kompromiss gegenüber seiner vormals sehr strengen Haltung eingeht. Deshalb ist es uns wichtig, vor einer formellen Inkraftsetzung dieser neuen Regelung alle interessierten Kreise, Mitglieder und Partnerorganisationen und auch Zertifizierungsorganisationen, die sich auf das natureplus-Label stützen, wie DGNB, BNB, BREEAM und LEED, zur Diskussion und Kommentierung dieses Änderungsentwurfs einzuladen. Schicken Sie uns Ihre Stellungnahme schriftlich, damit wir sie berücksichtigen können. Wir werden, vermutlich aber erst im neuen Jahr, hierzu auch eine öffentliche Anhörung organisieren, in der wir die Stellungnahmen diskutieren und abwägen, und laden Sie alle schon jetzt hierzu ein.

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