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Holzbaustelle QUARTIER WIR WEISSENSEE, Berlin / Bildquelle: Terhalle Holzbau, Ahaus

Bauszene

NRW fördert Bauen mit Holz

Im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes NRW wird neuerdings ein Zusatzdarlehen für das “Bauen mit Holz” angeboten. Attraktive Konditionen gibt es auch in der Modernisierungsförderung.

May 25, 2020

In den Richtlinien der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 (veröffentlicht am 12.05.2020) wurden neue Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil eingeführt. Das Zusatzdarlehen “Bauen mit Holz” gilt für den Neubau und die Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen sowie den Neubau, die Neuschaffung oder den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent. Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (zum Beispiel Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Das Darlehen beträgt bis zu 0,80 €/kg Holz, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Das Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen, beispielsweise nach PEFC oder FSC zertifiziert sein.

Das Zusatzdarlehen  Bauen mit Holz  wird gemäß den Wohnraumförderbestimmungen 2020 für die Neuschaffung von Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum gewährt. Als Neuschaffung gelten Baumaßnahmen, durch die Mietwohnraum, Gemeinschaftsräume und Infrastrukturräume

  • in einem neuen selbstständigen Gebäude,
  • durch Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden 
  • durch Aufstockung von Bestandsgebäuden mit einem oder mehreren Geschossen oder
  • durch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse

neu geschaffen werden.

Gefördert werden Holzfassaden, Holztreppen und Holzfenster, sowie die konstruktive Beplankung von Holzbauelementen mit OSB Platten bzw. Holzwerkstoffen. Nicht gefördert werden Türen (Innen- wie Außentüren), Decken- und Wandverkleidungen und alle Elemente, die im Rahmen einer „normalen Renovierung“ ausgetauscht werden können. Hinweis: In vorgefertigten Holzbauelementen dürfen die nicht förderfähigen Bauteile bei der Berechnung der Förderung nicht in Ansatz gebracht werden. Holzbasierte Dämmstoffe werden im Rahmen des Zusatzdarlehens Bauen mit Holz bei der Berechnung der Förderung als „verbautes Holz“ mitberücksichtigt.

Ökologische Dämmstoffe in der Modernisierung

In der Modernisierungsförderung für Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum wurden die Konditionen angepasst: Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, den Zuschussanteil des Förderdarlehens durch die Verwendung von holzbasierten Dämmstoffen zu erhöhen. Die Modernisierungsförderung des Landes sieht vor, dass für die ausschließliche Verwendung ökologischer Dämmstoffe (natureplus-Siegel oder Blauer Engel) ein um 5 Prozentpunkte höherer Tilgungsnachlass auf die Landesfinanzierung (bis zu 100% aller Bau- und Baunebenkosten inkl. Instandsetzung) gewährt wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von nennenswertem Umfang ist; mindestens die Außenfassade muss gedämmt werden.

Wer Mittel der Wohnraumförderung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an die zuständige Bewilligungsbehörde vor Ort. Sie ist für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung zuständig.

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