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In der energetischen Sanierung des Bestands liegt der Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele. Foto: KfW

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Handlungsdruck steigt enorm

Über Konsequenzen aus dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Gebäudesektor sprachen Fachleute auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

May 25, 2021

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klimaziele der Bundesregierung als unzureichend bewertet hat, um die Freiheit der Lebensgestaltung junger Menschen zu ermöglichen, und die Bundesregierung eilig nachgeschärft und Klimaneutralität für das Jahr 2045 als neues Ziel ausgegeben hat, trafen sich auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) über 100 Fachleute aus dem Gebäudebereich zu einer kurzfristigen Online-Konferenz, um Grundrisse für ein "Sofortprogramm für das Sektorziel Gebäude" zu diskutieren. Denn wie DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner treffend bemerkte, hat die Bundesregierung "bisher nur Überschriften produziert", jetzt müssten die Maßnahmen konkretisiert werden.

Eckpunkte für den klimaneutralen Gebäudekonsens

Dr. Patrick Graichen, Direktor des energiepolitischen Thinktanks Agora-Energiewende, stellte seine "Eckpunkte für den klimaneutralen Gebäudekonsens" heraus, um die jährlich 5-6 Mio. Tonnen CO2-Reduktion im Gebäudesektor erreichen zu können, die, wie von ihm errechnet, für das Klimaziel notwendig sind. Er sah als Schlüssel die Verdreifachung der energetischen Sanierungsrate, den massiven Ausbau der Wärmepumpen in Privathäusern mit mindestens 6 Mio. neuen Anlagen pro Jahr und eine verbindliche und flächendeckende Wärmeplanung der Kommunen zur Förderung "grüner" Fern- und Nahwärme. Neben Maßnahmen des Ordnungsrechts wie beispielsweise der Erhöhung der Energiestandards im Neubau und dem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2025 sieht Graichen auch die Notwendigkeit, das Fördervolumen auf 10 Mrd. Euro pro Jahr auszubauen. Damit sollten ausnahmsweise auch ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Heizungsumstellung flankiert werden. Dem Mieter-/Vermieter-Dilemma bei den Heizkosten will er durch die Einführung der Warmmiete begegnen.

Größte Herausforderung liegt im Bestand

Die Position der DUH skizzierte Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin, die zugleich die Dringlichkeit hervorhob: Mit jedem Monat, der ungenutzt verstreicht, steige der Handlungsdruck, denn "die Ziele sind sehr ehrgeizig". Die größte Herausforderung sieht sie im Bestand, die bisherigen Anreize hätten nicht ausgereizt, deshalb müsse jetzt durch Ordnungsrecht und deutlich mehr Förderung von 14-25 Mrd. Euro pro Jahr das Sanierungstempo drastisch beschleunigt werden. Durch Energiebedarfsausweise für jedes Haus müssten die lohnendsten Sanierungsziele identifiziert und durch eine Mio. kostenloser Sanierungsfahrpläne eine Fehlallokation der Förderung vermieden werden. Um die sozialen Auswirkungen zu reduzieren, müssten die Kosten der Investitionen nach einem Drittel-Modell von Mietern, Vermietern und dem Staat übernommen werden, den CO2-Preis sollten allein die Vermieter zahlen. Metz stellte zudem die ganzheitliche Betrachtung über den Gebäude-Lebenszyklus heraus, die Innovationsklausel im GEG solle in Richtung einer Förderung klimaschonender Bauweisen ausgebaut werden.

Gutschriften für CO2-arme Baustoffe?

Peter Rathert, Referatsleiter Gebäudetechnik im BMI, warnte vor "Schnellschüssen" und sah keine realistische Aussicht, noch vor der Bundestagswahl mit Sofortmaßnahmen zu beginnen: "Wir haben nur noch 4 Sitzungstage." Um den Gebäudebestand bis 2045 CO2-neutral zu machen, würde sogar eine Verdreifachung der Sanierungsrate auf 3 % nicht ausreichen. Allein die dringendst energetisch zu sanierenden Gebäude umfassten 9 Mio. Wohngebäude und 1,5 Mio. beheizte Nichtwohn-Gebäude, das sei eine "ungeheuere Aufgabe" - zudem bei dem herrschenden Fachkräftemangel und explodierenden Materialpreisen. Rathert bekannte daher offen: "Es ist mir völlig schleierhaft, wie wir das hinbekommen sollen, ohne unsere Gesellschaft zu zerreißen." Immerhin sollen jetzt die Mittel für die neue Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) kurzfristig aufgestockt werden, weil sich schon in den ersten Monaten "eine BEG-Antragsflut" aufgestaut habe. Auch Rathert ist der Meinung, die sogenannte "Graue Energie" solle künftig einbezogen werden, etwa durch Gutschriften für CO2-arme Baustoffe oder die Umstellung der Anforderungsgröße auf CO2 statt kWh, dies seien aber Ideen für die nächste Legislaturperiode. Die generelle Einführung einer Lebenszyklusbetrachtung als Fördergrundlage bedürfe einer "gründlichen Vorbereitung" und weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen. Einig war man sich in der Runde aber schließlich darin, dass eine Lösung nicht in der Formulierung immer ehrgeizigerer Ziele gefunden werden kann, sondern nur in der Konsequenz beim Machen.

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